Familiewappen von Putbus
in der Kirche St. Maria Magdalena zu Vilmnitz
Schon im Jahre 1780 ist in der "Neuen Erdebschreibung" bei dem "Obersächsischen Kreis" durch Anton Friedrich Büsching die Rede davon, dass die Familie Putbus auf Stoislaf I. zurückgeht, dessen Enkel Borante einst mit dem damaligen Rügenfürsten Jaromar II. durch Vermittlung des pommerschen Herzog Barnim I. ein beständigen Erbvergleich schloß. So hieß es denn:
"...Weil nun unter den dem Borante erblich bestätigten Höfenauch der in diesem Kirchspiel belegene Hof Putbus gewesen, auf welche diese abgetheilten Prinzen gewohnet; so haben sie sich von demselben Herren zu Putbus genennet."
Im Jahre 1867 erschien in Leipzig bei Friedrich Vogt´s Buchhandlung der 7. Band des "Neuen Allgemeinen Deutschen Adelslexikon", welches von Prof. Dr. Ernst Heinrich Kneschke im Verein mit mehreren Historikern herausgegeben wurde. Er schreibt auf der Seite 248 zur Geschichte der Familie Putbus bis 1867:
"Putbus, Puttbus, Freiherren, Grafen und Fürsten. Dänischer Freiherrn-, Reichs- und schwedischer Grafen und schwedischer, im Kgr. Preussen anerkannter Fürstenstand, mit dem Prädicate: Durchlaucht. Freiherrendiplom von 1672 für die dänische oder Pridborische Linie der Familie und zunächst von Malte v. Putbus mit dem Prädicate: Baron von Einsiedelsburg und Kiorup; Reichsgrafendiplom vom 13. Dec. 1727 für den genannten Malte Freih. v. Putbus (welcher schon 1723 seinem Sohne, dem Freih. Moritz Ulrich, die Herrschaft Putbus abgetreten hatte) und für seine Nachkommen, und schwedisches Grafendiplom für dieselben und schwedisches Fürstendiplom vom 25. Mai 1807 für Malte Wilhelm Grafen v. Putbus - einem Sohne des Grafen Malte Friedrich, welcher das Landmarschallamt im Herzogthum Vorpommern und im Fürstenthum Rügen erblich erhalten und Enkel des Grafen Moritz Ulrich - so wie für seine Nachfolger im Majorate, welches Diplom, nachdem Schwedisch-Pommern 1815 an die Krone Preussen gekommen, König Friedrich Wilhelm III. von Preussen, mit Verleihung des Prädicate Durchlauchtfür den jedesmaligen Fürsten, bestätigte. Eine neue Bestätigung erfolgte durch königl. Cabinetsodre vom 4. März 1860.
- Das Haus zu Putbus ist eine apanagirte Linie der alten Fürsten der Insel Rügen und eines Theils der Festküste von Pommern und nimmt als Ahnherrn den apanagirten Prinzen Stoislaff I. an. Der Enkel desselben, Borante, schloss 1249 mit Jaromar II. dem Enkel des Bruders seines Großvaters, einen Erbvergleich, nach welchem ihm, als besonders und apanagirtes Besitzthum, das Schloß Putbus, funfzehn Dörfer, die Grafschaft Streye, die Halbinsel Jasmund und und andere Güter überlassen wurden und zwar so, dass Borante und die Nachkommen desselben die abgetretenen Besitzungen mit gleichen Gerechtsamen, wie der Fürst v. Rügen seine Ländereien, besitzen und das nie etwas wieder an die Fürsten v. Rügen gelangen sollte. Borante und die Nachkommen desselben nannten und schrieben sich einfach von ihrem Sitze, dem Schlosse Putbus, Herren zu Putbus und später, 1483, entstanden in diesem Hause zwei Linien: Die dänische oder Prodborische und die Rügensche, oder Waldemarsche. Letztere erlosch 1704 und so folgte denn derselben Erstere, welche, wie angegeben, in den Freiherrn-, Grafen- und Fürstenstand erhoben wurde.
- Zu dem jetzigen Majorate des des Hauses gehören die Herrschaften Putbus und Spycker auf Rügen und die in Pommern gelegenen Güter Streu, Silvitz, Darz, Siggermow, Güstelitz, Kettelshagen, Crimvitz u. s. w. - Fürst Malte Wilhelm, s. oben, geb. 1783 und gest. 1854, Besitzer der Fideicomissherrschaften Putbus und Spycker u. s. w. auf Rügen, General-Gouverneuer und Erblandmarschall von Neu-Vorpommern und Rügen, Mitglied des k. preuss. Staatsraths, Generallieutenant u. s. w. vermählte sich 1806 mit Luise Feiin v. Lauterbach, verw. gewes. Grf. v. Veltheim, geb. 1784. Dieselbe gest. 1860, war nach dem Testament ihres Gemahls lebenslängliche Nutzniesserin der 1845 zur Grafschaft erhobenen Familien-Fideicommissherrschaften Putbus und Spycker.
Aus ihrer Ehe entspross eine einzige Tochter, Grf. Clothilde, geb. 1809, welche sich 1828 mit Friedrich Grafen v. Wylich und Lottum, gest. 1847, k. preuss. Geh.-Rathe, Herrn auf Lissa u. s. w. vermählte. Aus dieser Ehe stammt als zweiter Sohn: Wilhelm Malte Fürst und Herr zu Putbus, geb. 1836, welcher nach Bestimmung seines Großvaters, des Fürsten Malte Wilhelm zu Putbus, seiner Großmutter, der Fürstin Luise, lebenslänglicher Nutzniesserin des Fideicommisses, s. oben 1860 folgte. Derselbe vermählte sich 1857 mit seiner Cousine; Fürstin Wanda, gebor. Freiin v. Veltheim-Bartensleben, geb. 1838, aus welcher Ehe drei Töchter entsprossten, die Gräfinnen v. Wilych und Lottum: Marie, geb. 1858, Asta, geb. 1860, und Victoria, geb. 1861."
Inhaltlich bezog sich die Darstellung auf folgende Quellen:
Micrael, S. 446 - D. Joh. Dan. Fabricius, histor. - diplom. Geschichte des Hauses Putbus, sollte 1726 erscheinen, wurde aber nur in AUszügen 1732 in dessen Erläuter. des Alt- und Neu-Rügen von Wackeroder mitgetheilt. - Gauhe, I. S. 1743-46 - Zedler, 29 S. 1761. - Jacobi, 1800, II S. 292 - General. -histor. statist. Almanach, Weimar 1832, S. 456 und 57. - N. Pr. A. - L. IV. S. 65 und 66. - Deutsch. - Grafenh. d. Gegenw. II. S. 230 und 31. - Freih. v. Ledebuhr, II, S. 235 und 36 und III. S. 326 und 27. - Goth. general. Hofkalender 1836, S. 191, 1844, S. 164, 1848, S. 186 und 1866. - v. Meding; III, S. 500, - W. B. d. Preuss. Monarch. I. II: Fst. z. P.