(Zum Download bitte anklicken)
Neben dem persönlichen Einsatz benötigen auch wir weitere Unterstützung. Ob diese finanzieller Art ist oder ob Du uns eine Sachspende zukommen lassen möchstest, ist letztlich Deine Entscheidung. Neben einmaligen Spenden, sind auch regelmäßige Unterstützungen durch eine Fördermitgliedschaft willkommen. Die Höhe dieser Zuwendung bestimmst Du natürlich selbst.
Am besten Du lädts Dir unsere pdf-Vorlage des Förderantrags herunter, ergänzt diese durch Deine entsprechenden Angaben sowie Deine uns regelmäßig zugedachte finanzielle Unterstützung und lässt uns Deinen Antrag zukommen. Und wenn Du noch dazu Fragen hast? Dann nimm einfach Kontakt mit uns auf.
Hinweis:
Unser Förderverein "Fürstliches Schloß zu Putbus e. V." dient dem Gemeinwohl und wurde als gemeinnützig im Sinn von §52 der Abgabenverordnung (AO) durch das Finanzamt Sttralsund anerkannt. Als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft sind wir berechtigt, steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und hierüber Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (§10 b Absatz 1 EStG). Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben nach § 10 b Absatz 1 EStG abziehbar.