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Die wirkungsvollste Mitarbeit liegt natürlich in einer Vereinsmitgliedschaft. Der Grund ist einfach, denn es gibt, wie bei allen vergleichbaren Wiederaufbauplänen, auch bei uns viel zu tun. Wenn Du einen Aufnahmeantrag für unseren Förderverein stellen möchtest, dann lade Dir einfach die pdf-Vorlage herunter, drucke sie aus, ergänze den Vordruck durch Deine entsprechenden Angaben und lasse uns Deinen Antrag zukommen.
Dennoch haben wir auch Verständnis für ein abwartendes Verhalten. Wie wäre es, wenn Du in diesem Falle erst einmal Kontakt zu uns aufnimmst, um uns kennenzulernen? - Wir würden uns auch darüber freuen! Denn: Vielleicht können wir Dein Interesse wecken.
Hinweis:
Unser Förderverein "Fürstliches Schloß zu Putbus e. V." dient dem Gemeinwohl und wurde als gemeinnützig im Sinn von §52 der Abgabenverordnung (AO) durch das Finanzamt Sttralsund anerkannt. Als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft sind wir berechtigt, steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und hierüber Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (§10 b Absatz 1 EStG). Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben nach § 10 b Absatz 1 EStG abziehbar.